4. Trägerschaft

Die gesetzliche Trägerschaft kommt mit der Projektübernahme-Vereinbarung zu Stande. Die Projektleitung übernimmt die Gesamtverantwortung für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts im Sinne des Projektantrags und der Vereinssatzung. Insbesondere übernimmt sie im Namen des Vereins die Aufsichtspflicht für die Teilnehmer des Projekts. Die Projektleitung verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Vereins zu handeln und die Kontaktperson des Projektausschusses regelmäßig über den Stand des Projektes zu informieren. Ferner verpflichtet sich die Projektleitung das Projekt nach Abschluss vereinbarungsgemäß zu evaluieren und eine Abschlussdokumentieren vorzulegen.

Die Projektleitung verpflichtet sich des Weiteren, alle Projektmittel, die ggf. über das Vereinskonto abgewickelt werden für das beantragte Projekt zu verwenden und dies schriftlich und entsprechend der Abrechnungsvorgaben des Vereins innerhalb von vier Wochen nach Projektabschluss in der Projektabrechnung nachzuweisen.


Der Vorstand verpflichtet sich die Projektleitung bei der Vorbereitung, Durchführung und Abschluss des Projektes nach seinen Möglichkeiten zu unterstützen. Er stellt der Projektleitung eine Kontaktperson aus dem Projektausschuss als Ansprechpartner sowie ein umfangreiches Servicepaket mit Dokumentvorlagen und Checklisten zur Verfügung. Außerdem unterstützt der Vorstand bei der Öffentlichkeitsarbeit. Zu den Aufgaben des Vorstands zählt ferner die schnelle und unbürokratische Bereitstellung von Spendenbescheinigungen. Darüber hinaus stellt er eine Veranstaltungshaftpflicht- und Unfallversicherung für das Betreuerteam zur Verfügung. Eine Auslandsversicherung sowie die Versicherung selbst mitgebrachter technischer Geräte ist gegen Entgelt in Höhe der jeweiligen Policen möglich.

 

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