3. Projektausschuss

Nach Eingang des Projektantrags und Prüfung auf Vollständigkeit veröffentlicht der Vorstand einen Aufruf zum Projektausschuss an alle ordentlichen Mitglieder. Die Entscheidung über die personelle Zusammensetzung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip. Der Projektausschuss besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied und zwei bis drei ordentlichen Mitgliedern.

 

Der Projektausschuss prüft das Projekt in Bezug auf die Vergabekriterien und erarbeitet eine Empfehlung an den Vorstand. Der Projektausschuss kann empfehlen, die Projektträgerschaft uneingeschränkt bzw. unter Vorbehalt zu übernehmen oder den Antrag abzulehnen. Liegen Vorbehalte vor, kommt die Trägerschaft erst zustande, wenn der Antragsteller die vom Projektausschuss gestellten Fragen zufriedenstellend beantwortet hat.

 

Das Protokoll des Projektausschusses enthält ein qualifiziertes Feedback an den Antragsteller und ist eine hilfreiche Unterstützung im Planungsprozess. Bisher hat ProFellow e.V. noch keinen Projektantrag abschließend ablehnen müssen.

 

Die ProFellow e.V. Vergabekriterien sind: 

 

  • Beitrag zur Chancengerechtigkeit
  • Förderung fachlicher, methodischer oder charakterbildender Kompetenzen
  • Aktive Beteiligung der Schüler/innnen
  • Relevanz
  • Durchführbarkeit

 

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